Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8023/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13309
FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8023/06 B (https://dejure.org/2010,13309)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2010 - 12 K 8023/06 B (https://dejure.org/2010,13309)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 12 K 8023/06 B (https://dejure.org/2010,13309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzbarkeit von Verlusten einer Gesellschaft nach Verlust ihrer wirtschaftlichen Identität; Wirtschaftliche Identität eines Unternehmens nach Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile und Veräußerung von Anteilen eines Gesellschafters an einen neuen Anteilseigner; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG 1996 § 8 Abs. 4; GewStG 1991 § 10a S. 4
    Verlust der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft durch Management-Buy-Out; Verlustvortrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlust der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft durch Management-Buy-Out - Verlustvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.03.2006 - I R 8/05

    Änderung von Steuerbescheiden aufgrund irriger Beurteilung desselben Sachverhalts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8023/06
    35 Soweit die Klägerin dem gegenüber darauf verweist, dass der BFH in seinem Urteil vom 14. März 2006 (I R 8/05, BStBl. II 2007, 602) ausführe, ein sachgerechtes Normverständnis des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG a.F. verlange "eine Beherrschung des Geschehensablaufs durch die beteiligten (alten und neuen) Anteilseigner nach Maßgabe eines Gesamtplans", kann diese Rechtsprechung nach Ansicht des Senats nicht dahingehend verstanden werden, dass beim Konzipieren und Durchführen dieses Gesamtplans stets sowohl der alte als auch der neue Anteilsinhaber kollusiv zusammenwirken müssten.

    Die Ausführungen des BFH über das Erfordernis einer "Beherrschung des Geschehensablaufs durch die beteiligten (alten und neuen) Anteilseigner nach Maßgabe eines Gesamtplans" (Urteil vom 14. März 2006, I R 8/05, BStBl. II 2007, 602) könnten - abweichend von der vorstehenden Interpretation durch den erkennenden Senat - auch in der Weise verstanden werden, dass der BFH eine Steuerung des Gesamtplans (zumindest auch) durch den neuen Anteilseigner für unabdingbar erachtet.

  • BFH, 08.08.2001 - I R 29/00

    Verlustabzug: Wirtschaftliche Identität der GmbH

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8023/06
    Zwar hat der BFH, worauf die Klägerin verweist, darauf erkannt, dass das Übernehmen einer Bürgschaft oder das Einräumen von Sicherheiten für Bankkredite als ein dem Zuführen neuen Aktivvermögens wirtschaftlich vergleichbarer Vorgang gewertet werden könne (BFH, Urteil vom 08. August 2001 - I R 29/00, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2002, 392).

    Da es im Rahmen der Tatbestandsmäßigkeit des "neuen" Betriebsvermögens darum geht, jegliche Änderung der Struktur, Zusammensetzung und wirtschaftlichen Bedeutung des Betriebsvermögens zu erfassen (vgl. BFH, Urteile vom 08. August 2001 - I R 29/00, a.a.O.; vom 05. Juni 2007 - I R 106/05, BStBl. II 2008, 986), können die Anteile mithin nicht außer Betracht bleiben.

  • BFH, 15.12.2004 - I B 115/04

    Kein Verlust der wirtschaftlichen Identität i.S. des § 8 Abs. 4 KStG 1999/2002

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8023/06
    Dieses im Gesetz nicht ausdrücklich genannte Tatbestandsmerkmal versteht der BFH, dem der erkennende Senat insoweit folgt, als ein Korrektiv, um einem zu weiten Anwendungsbereich des Gesetzeswortlauts entgegen zu wirken: Die wirtschaftliche Identität einer Körperschaft kann, wie der BFH in gefestigter Rechtsprechung ausführt, nicht deswegen verloren gehen, weil nach einer Anteilsveräußerung (oder davor) irgendwann und ohne einen dazu bestehenden Zusammenhang eine Veränderung im Betriebsvermögen der Körperschaft eintritt (vgl. nur BFH, Urteil vom 26. Mai 2004 - I R 112/03, BStBl. II 2004, 1085; Beschluss vom 15. Dezember 2004 - I B 115/04, BStBl. II 2005, 528).

    Das Bestehen eines sachlichen Zusammenhangs soll dabei im Fall eines offenkundigen zeitlichen Zusammenhangs (widerleglich) vermutet werden können, wofür der BFH einen Zeitraum von einem Jahr zugrunde legt (Urteil vom 29. April 2008 - I R 91/05, BFH/NV 2008, 1965), während er die anfänglich von der Finanzverwaltung angenommene Zeitspanne von fünf Jahren als für eine derartige Vermutung ebenso zu lang beurteilt hat wie einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - I B 115/04, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8023/06
    Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Januar 2008 (Beschluss, 2 BvL 12/01, Bundesgesetzblatt [BGBl.] I 2008, 481) ist Art. 3 Nr. 4 lit. a) des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform zwar wegen Verstoßes gegen das Demokratieprinzip (Parlamentsvorbehalt) mit dem Grundgesetz unvereinbar; es fehlt jedoch an der für die Ungültigkeit der Norm nötigen Evidenz des Verfahrensverstoßes.
  • BFH, 05.06.2007 - I R 106/05

    Strenge Beurteilung der wirtschaftlichen Identität beim sog. Mantelkauf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8023/06
    Da es im Rahmen der Tatbestandsmäßigkeit des "neuen" Betriebsvermögens darum geht, jegliche Änderung der Struktur, Zusammensetzung und wirtschaftlichen Bedeutung des Betriebsvermögens zu erfassen (vgl. BFH, Urteile vom 08. August 2001 - I R 29/00, a.a.O.; vom 05. Juni 2007 - I R 106/05, BStBl. II 2008, 986), können die Anteile mithin nicht außer Betracht bleiben.
  • BFH, 29.04.2008 - I R 91/05

    Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n.F. -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8023/06
    Das Bestehen eines sachlichen Zusammenhangs soll dabei im Fall eines offenkundigen zeitlichen Zusammenhangs (widerleglich) vermutet werden können, wofür der BFH einen Zeitraum von einem Jahr zugrunde legt (Urteil vom 29. April 2008 - I R 91/05, BFH/NV 2008, 1965), während er die anfänglich von der Finanzverwaltung angenommene Zeitspanne von fünf Jahren als für eine derartige Vermutung ebenso zu lang beurteilt hat wie einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - I B 115/04, a.a.O.).
  • BFH, 26.05.2004 - I R 112/03

    Kein Verlust der wirtschaftlichen Identität i.S. des § 8 Abs. 4 KStG 1999 bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8023/06
    Dieses im Gesetz nicht ausdrücklich genannte Tatbestandsmerkmal versteht der BFH, dem der erkennende Senat insoweit folgt, als ein Korrektiv, um einem zu weiten Anwendungsbereich des Gesetzeswortlauts entgegen zu wirken: Die wirtschaftliche Identität einer Körperschaft kann, wie der BFH in gefestigter Rechtsprechung ausführt, nicht deswegen verloren gehen, weil nach einer Anteilsveräußerung (oder davor) irgendwann und ohne einen dazu bestehenden Zusammenhang eine Veränderung im Betriebsvermögen der Körperschaft eintritt (vgl. nur BFH, Urteil vom 26. Mai 2004 - I R 112/03, BStBl. II 2004, 1085; Beschluss vom 15. Dezember 2004 - I B 115/04, BStBl. II 2005, 528).
  • BFH, 01.07.2009 - I R 101/08

    Ausschluss des Verlustabzugs gem. § 8 Abs. 4 KStG a.F. - Kein Verlust der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8023/06
    Denn entscheidend für den Verlust der wirtschaftlichen Identität ist, wie der BFH bereits im Zusammenhang mit der Auslegung des Begriffs des "neuen Betriebsvermögens" betont, dass bei der Anteilsübertragung letztlich nicht der Geschäftsbetrieb in seiner bisherigen Form erworben werden sollte (BFH, Urteil vom 01. Juli 2009 - I R 101/08, BFH/NV 2009, 1838).
  • BFH, 23.02.2011 - I R 8/10

    Mantelkauf: Sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung der

    Die Klage war erfolglos (Finanzgericht --FG-- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Januar 2010  12 K 8023/06 B, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1162).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht